Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege wird auch als Ersatzpflege bezeichnet und spielt bei Urlaub, Verhinderung oder Krankheit der eingetragenen Pflegeperson eine wichtige Rolle.

Die Häusliche Pflege des St. Martinus-Krankenhauses Düsseldorf leistet in dieser Zeit professionelle und einfühlsame Pflege.
Die Verhinderungspflege muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.

Wann besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege?

  • Vor der Beantragung muss die eingetragene Pflegeperson die pflegebedürftige Person mindestens 6 Monate gepflegt haben.

 

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