Behandlungspflege

Art und Umfang der Behandlungspflege werden ärztlich angeordnet (SGB V).
Die Häusliche Pflege des St. Martinus-Krankenhauses Düsseldorf nimmt gerne für Sie den Kontakt zu Ihrem Arzt auf.

Zur Behandlungspflege gehört unter anderem:

  • Blutdruck messen
  • Blutzucker messen
  • Verabreichen von Augentropfen
  • Augensalbe verabreichen
  • regelmäßiges Erfassen des Körpergewichts
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Kompressionsverbände an- und ablegen
  • Richten von Injektionen
  • Injektionen verabreichen
  • Richten von Medikamenten in einer Wochendosette
  • Medikamentengabe in unserem Beisein
  • Verbandswechsel bei Wunden
  • Blasenkatheter legen
  • Einlauf, Klistier verabreichen
  • medizinische Einreibungen
  • Stomabehandlung z. B. Anus praeter oder Urostoma
  • Dermatologische Bäder
  • Überprüfen und Versorgen von Drainagen
  • Dekubitusbehandlung
  • Absaugen
  • Wechsel einer Trachealkanüle
  • Infusionen vorbereiten und supkutan (unter die Haut) Anlegen
  • Magensonde legen oder wechseln

Alle Leistungen werden nach ärztlicher Verordnung zu Lasten der Krankenversicherung erbracht.

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